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Bewerbungsbedingungen

1. Mit der Bewerbung ist kein Anspruch auf Teilnahme am Workshop oder Anstellung verbunden. Mit der Teilnahme am Workshop ist kein Anspruch auf Unterbreitung eines Anstellungsangebotes verbunden. Die Bewerbung erfolgt eigenverantwortlich. Eine Kostenübernahme der GHG erfolgt hierfür nicht.

2. Die übersandten Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nach Wahl der GHG zurückgesandt oder vernichtet, soweit anderes nicht zwischen den Parteien gesondert vereinbart wird.

3. Eine etwaige Teilnahme am Workshop sowie die An- und Rückreise erfolgt freiwillig, eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr.

GHG übernimmt hierbei nur die in der Ausschreibung bezeichneten Anfahrts-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie hinsichtlich Unterkunft und Verpflegung die Buchung beim Hotel, in dem der Workshop stattfindet, soweit dies von dem/der Bewerbenden gewünscht ist, in dessen Namen und für diesen.

Weitere Leistungen oder Haftungen der GHG sind hiermit nicht verbunden. GHG haftet insbesondere nicht für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und sonstiger Hotelleistungen sowie für die Unterbringungs- und Verpflegungsleistungen.

Gleiches gilt für An- und Abreise sowie etwaige, auch im Rahmen des Workshops durchgeführter Aktivitäten innerhalb oder außerhalb des Hotels. Diese sowie die Teilnahme insgesamt erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr des/der Bewerbenden.

4. Der/die Bewerbende hat jederzeit das Recht von der Bewerbung und/oder der Teilnahme am Workshop zurückzutreten. Erfolgt der Rücktritt von der Workshopteilnahme vor der Anreise, fallen etwaige zum Rücktrittszeitpunkt gebuchte und nicht stornierbare Hotel- und Verpflegungskosten dem/der Bewerbenden zur Last.

5. Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, ist hierdurch der Bestand der übrigen Regelungen nicht betroffen.